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   VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544   

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https://dejure.org/2017,34888
VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544 (https://dejure.org/2017,34888)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2017 - 2 B 17.544 (https://dejure.org/2017,34888)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2017 - 2 B 17.544 (https://dejure.org/2017,34888)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 71 S. 1
    Bauvorbescheid für eine Spielhalle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Spielhalle.

  • rewis.io

    Bauvorbescheid für eine Spielhalle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 71 S. 1
    Bauvorbescheid Spielhalle Gemengelage; nähere Umgebung; Einfügen; Trading-Down-Effekt; Nutzungsänderung

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 71 S. 1
    Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Spielhalle.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde gelegt, wonach dies aber nicht unbedingt gilt (vgl. BVerwG U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369).

    bb) Für die Frage, ob die erste Vergnügungsstätte in einem Gebiet die städtebauliche Situation negativ in Bewegung bringt, sind vor allem die in § 1 Abs. 6 BauGB angeführten städtebaulichen Belange maßgeblich (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544
    c) Für die Frage, ob sich ein Vorhaben nach seiner Nutzungsart in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist die konkrete, am tatsächlich Vorhandenen ausgerichtete Betrachtung maßgeblich (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1994 - 4 C 13.93 - juris).

    Die abstrakte und nur entfernt gegebene Möglichkeit, dass ein Vorhaben Konflikte im Hinblick auf die Nutzung benachbarter Grundstücke auslöst, schließt die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1994 - 4 C 13.93 - juris).

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544
    Die Grenzen sind nicht schematisch, sondern nach der jeweiligen städtebaulichen Situation zu bestimmen (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - juris).

    Der Grenzverlauf der näheren Umgebung ist nicht davon abhängig, dass die unterschiedliche Bebauung durch eine künstliche oder natürliche Trennlinie (Straße, Schienenschranken, Gewässerlauf, Geländekante etc.) entkoppelt ist (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2003 - 4 B 74.03 - juris).

  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10

    Treppenlift

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544
    Ein solcher Effekt liegt vor, wenn es aufgrund der Verdrängung des traditionellen Einzelhandels und damit eines Rückgangs der gewachsenen Angebots- und Nutzungsvielfalt durch Spielhallen zu einem Qualitätsverlust von Einkaufsstraßen und -zonen kommt (vgl. Brandenburg/Brunner, BauR 2011, 1851; Kaldewei, BauR 2009, 1227).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544
    Der vom Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verwandte Zulässigkeitsmaßstab bringt es zwangsläufig mit sich, dass sich der Beurteilungsrahmen für künftige Vorhaben durch bauliche Veränderungen in der Umgebung verschieben kann (vgl. BVerwG, B.v. 13.11.1997 - 4 B 195.97 - juris [Rn. 6]).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544
    Denn zu den städtebaulichen Gründen zählt insbesondere nicht, Vorsorge gegen Spielleidenschaft zu treffen (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.1987 - 4 N 4.96 - BVerwGE 77, 308; Hauth in Rixner/Biedermann/Steger, BauGB BauNVO, 2. Aufl. 2014, § 1 BauNVO Rn. 36).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 4 BN 9.08

    Anforderungen an eine Grundsatzrevision bei Inbezugnahme von Landesrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544
    Der Senat folgt dabei der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach sich die Frage, ab wann von einem Trading-Down-Effekt auszugehen ist, nicht allgemein, sondern nur mit Blick auf die Umstände des konkreten Einzelfalls beantworten lässt (vgl. BVerwG, B.v. 4.9.2008 - 4 BN 9.08 - juris).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544
    Als Fremdkörper sind lediglich bauliche Anlagen auszusondern, die von ihrem quantitativen Erscheinungsbild oder nach ihrer Qualität gar nicht die Kraft haben, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, die der Betrachter also nicht oder nur am Rand wahrnimmt (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322; BayVGH, U.v. 13.9.2012 - 2 B 12.109 - BayVBl 2013, 241).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544
    Ob eine Straße trennende oder verbindende Wirkung hat und ob die Bebauung jenseits der Straße noch prägend ist für die Bebauung diesseits der Straße und umgekehrt, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - BauR 1991, 308; BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - BayVBl 2015, 317).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann vielmehr auch einer Hauptverkehrsstraße nach den Umständen des Einzelfalls eine trennende oder eine verbindende Wirkung zukommen (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 - juris).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

  • VGH Bayern, 13.09.2012 - 2 B 12.109

    Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunnerstraße in München darf bis

  • VGH Bayern, 14.02.2008 - 15 B 06.3463

    Erteilung eines Bauvorbescheides ohne konkretes Vorhaben

  • BVerwG, 10.06.1991 - 4 B 88.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels bestehender Divergenz -

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896

    Baugenehmigung; Einvernehmen; Bahnwärterhaus; Büronutzung; Fachplanung;

  • VGH Bayern, 14.01.2014 - 2 ZB 12.2477

    Kindertagesstätte; Veranstaltungshaus; Umgebung; Strukturunterschied; Gebot der

  • VGH Bayern, 18.12.2009 - 2 B 08.2154
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Für die Beurteilung der Eigenart der näheren Umgebung ist alles an Bebauung in den Blick zu nehmen, was tatsächlich vorhanden ist und nach außen wahrnehmbar in Erscheinung tritt (BVerwG, U.v. 8.12.2016 - 4 C 7.15 - BVerwGE 157, 1 = juris Rn. 10, 13; U.v. 6.6.2019 - 4 C 10.18 - NVwZ 2019, 1456 = juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 2.8.2017 - 2 B 17.544 - BRS 85 Nr. 79 = juris Rn. 15); außer Acht gelassen werden darf lediglich, was die Bebauung nicht prägt, weil es nicht die Kraft hat, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, oder in ihr aufgrund seiner Singularität als Fremdkörper erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2016 a.a.O. Rn. 13; U.v. 6.6.2019 a.a.O. Rn. 15; BayVGH, B.v. 7.2.2020 - 15 CS 19.2013 - juris Rn. 38; B.v. 19.10.2020 - 15 ZB 20.280 - juris Rn. 19).

    Unter der für die Bestimmung des Rahmens maßgeblichen "näheren Umgebung" ist diejenige Umgebung zu verstehen, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. nur BVerwG, U.v. 26.5.1978 a.a.O. Rn. 33; B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - NVwZ 2014, 1246 = juris Rn. 7; B.v. 22.9.2016 - 4 B 23.16 - BRS 84 Nr. 74 = juris Rn. 6; B.v. 27.3.2018 - 4 B 60.17 - ZfBR 2018, 479 = juris Rn. 7; B.v. 14.10.2019 - 4 B 27.19 - NVwZ 2020, 322 = juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 2.8.2017 a.a.O. Rn. 15; B.v. 7.2.2020 a.a.O. juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 B 20.828

    Wesentlich störender Gewerbebetrieb im faktischen Dorfgebiet

    Bei der für die Prüfung erforderlichen Bestandsaufnahme ist grundsätzlich alles tatsächlich Vorhandene in den Blick zu nehmen (BayVGH, U.v. 2.8.2017 - 2 B 17.544 - juris Rn. 15), d.h. es ist unter wertender und bewertender Betrachtung der konkreten tatsächlichen Verhältnisse an äußerlich erkennbare, also mit dem Auge wahrnehmbare Gegebenheiten der vorhandenen Bebauung und der übrigen Geländeverhältnisse anzuknüpfen (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19

    Baugenehmigung für die Nutzung von Räumen als Wettannahmestelle - Streitwert

    Mit dem - im Rahmen des nachfolgend geltend gemachten Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) vorgetragenen - Einwand, nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 2. August 2017 - 2 B 17.544 - juris Rn. 29) sei durch eine einzige nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte ein "trading-down-Effekt" in einer städtebaulichen Gemengelage kaum zu erwarten, vermag die Klägerin diese Annahme nicht zu erschüttern.

    Sie macht geltend, das Verwaltungsgericht sei von der Rechtsprechung des Bayerischen VGH (Urteil vom 2. August 2017, a.a.O.) abgewichen, indem es angenommen habe, bereits eine einzige Vergnügungsstätte könne zu einem trading-down-Effekt führen.

  • VG München, 13.05.2020 - M 29 SN 20.684

    Eilantrag des Nachbarn gegen Neubau einer Mietwohnanlage - Gebot der

    Als Fremdkörper sind lediglich bauliche Anlagen auszusondern, die von ihrem quantitativen Erscheinungsbild oder nach ihrer Qualität gar nicht die Kraft haben, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, die der Betrachter also nicht oder nur am Rand wahrnimmt (BVerwG, U.v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 13.09.2012 - 2 B 12.109 - juris Rn. 32; U.v. 2.8.2017 - 2 B 17.544 - juris Rn. 21).
  • VG München, 22.01.2018 - M 8 K 16.3662

    Teilweise Rechtswidrigkeit eines Bauvorbescheides

    Ein Vorbescheidsantrag wäre nicht verbescheidungsfähig, wenn die zur Entscheidung gestellte Frage nicht ohne Kenntnis und Prüfung des Gesamtvorhabens beurteilt werden kann, die Bauvorlagen eine Beurteilung des Vorhabens nicht zulassen oder wesentliche Fragen ausgeklammert bleiben (BayVGH, U.v. 2.8.2017 - 2 B 17.544 - juris Rn. 12).
  • VG München, 16.07.2018 - M 8 K 17.1621

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Veränderung eines zu einem Ensemble

    Ein Vorbescheidsantrag wäre nicht verbescheidungsfähig, wenn die zur Entscheidung gestellte Frage nicht ohne Kenntnis und Prüfung des Gesamtvorhabens beurteilt werden kann, die Bauvorlagen eine Beurteilung des Vorhabens nicht zulassen oder wesentliche Fragen ausgeklammert bleiben (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2017 - 2 B 17.544 - juris Rn. 12).
  • VG München, 16.10.2017 - M 8 K 15.1186

    Abbruch eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes

    Ein Vorbescheidsantrag wäre nicht verbescheidungsfähig, wenn die zur Entscheidung gestellte Frage nicht ohne Kenntnis und Prüfung des Gesamtvorhabens beurteilt werden kann, die Bauvorlagen eine Beurteilung des Vorhabens nicht zulassen oder wesentliche Fragen ausgeklammert bleiben (BayVGH, U.v. 2.8.2017 - 2 B 17.544 - juris Rn. 12).
  • VG München, 08.11.2021 - M 8 K 19.6197

    Baugenehmigung für Neubau unter Beseitigung bestehender Bauten

    Betrachtet werden müssen die konkreten Wirkungen des Vorhabens in seiner konkreten Umgebung; nur abstrakte, entfernt gegebene Möglichkeiten genügen nicht (BayVGH, U.v. 2.8.2017 - 2 B 17.544 - juris Rn. 24; Jeromin in: Kröninger/Jaschke/Jeromin, BauGB, 4. Auflage 2018, § 34 Rn. 33).
  • VG München, 11.10.2021 - M 8 K 18.6197

    Baugenehmigung für Nutzungsänderung in Wettbüro, Vorbescheid zu Nutzungsänderung

    Betrachtet werden müssen die konkreten Wirkungen des Vorhabens in seiner konkreten Umgebung; nur abstrakte, entfernt gegebene Möglichkeiten genügen nicht (BayVGH, U.v. 2.8.2017 - 2 B 17.544 - juris Rn. 24; Jeromin in: Kröninger/Jaschke/Jeromin, BauGB, 4. Auflage 2018, § 34 Rn. 33).
  • VG Augsburg, 09.12.2021 - Au 5 K 21.41

    Erfolgreiche Nachbarklage (Sondereigentümer) gegen eine Baugenehmigung für eine

    Eine klare Zäsur qualitativer oder quantitativer Art, die eine Differenzierung in der Festlegung des Gebietscharakters nahelegen würde, lässt sich am tatsächlich Vorhandenen nicht ablesen (s. hierzu BayVGH, U.v. 2.8.2017 - 2 B 17.544 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 3 K 19.01575

    Bauvorbescheid für die Beseitigung eines denkmalgeschützten Gebäudes

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